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Sie sichern sich mit dem Erwerb dieser Garantieversicherung Leistungen, die über die Dauer der Herstellergarantie des Gerätes hinaus gehen.
Schadenservice für Sie:
Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch den normalen Gebrauch des zu schützenden Gerätes entstanden sind. Bringen Sie Ihr defektes Gerät zu uns bzw. vereinbaren Sie mit uns bei Großgeräten (z.B. Fernsehern ab 46" Bildschirmdiagonale) einen Vor-Ort-Termin. Der Gerätefehler wird analysiert und die Reparatur veranlasst. Falls es sich um einen Geräteschaden aufgrund von Material- und Herstellerfehlern handelt, bezahlen Sie innerhalb der 5 Jahre Laufzeit des Garantieversprechens keine Reparaturkosten (Material und Lohn).
Falls sich die Reparatur als unwirtschaftlich erweisen sollte, haben Sie durch das Garantieversprechen den Anspruch auf ein Neugerät gleicher Art und Güte. Der Selbstbehalt in solchen Fällen (Totalschaden) beträgt EUR 25,00.
Im Falle eines Totalschadens erlischt nach Ersatzleistung und nach Ablauf der Herstellergarantie dieses Garantieversprechen.
Bei einem Gerätetausch durch den Hersteller aufgrund von Material- und Herstellerfehlern behalten Sie bitte den Austauschlieferschein, dieser gilt zusammen mit dem ursprünglichen, originalen Kassenbeleg als Nachweis für eventuell weitere Schadensansprüche. Bei versicherten Totalschäden geht nach Ersatzleistung das entsprechende Gerät inkl. aller Zubehörteile in das Eigentum der Macconnect Computersysteme GmbH über.
Wissenswertes für Sie als Kunden:
Zur Anmeldung eines Schadens nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Das Garantieversprechen gilt nur für privat genutzte Geräte.
Das Garantieversprechen ist nur gültig in Verbindung mit der Original-Kaufrechnung und dem Original-Zertifikat (keine Kopien!)
Verbrauchsmaterial und Verschleißteile sind nicht gedeckt.
Die Verwendung außerhalb der vom Hersteller angegebenen Zwecke und Betriebsvorschriften ist nicht gedeckt. Dies gilt auch für jeglichen Schaden, der durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entsteht.
Schäden durch normale, übliche Abnutzung und Verschleiß sowie eventuelle Kosten für Service, Justage- und Reinigungsarbeiten werden nicht ersetzt.
Dies gilt auch für eine allmähliche Verschlechterung der Geräteleistung.
Grundsätzlich wird kein Ersatz für Haftpflicht-, Sachfolge- und Vermögensschäden geleistet.
Schäden durch Reparaturversuche oder Eingriffe Dritter ohne Autorisierung sind nicht gedeckt.
Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder dritte Personen verursacht werden, sind nicht gedeckt.
Schäden durch ein unerklärliches Verschwinden des Gerätes (z.B. durch Verlieren, Vergessen oder unbeaufsichtigtes Liegenlassen) sind nicht gedeckt.
Schäden, die angemeldet werden, jedoch durch die Nichteinbringbarkeit des Gerätes nicht nachgewiesen werden können, sind nicht gedeckt.
Zusätzlich gekauftes Zubehör ist nicht gedeckt. Schäden, die durch die Verwendung oder in Folge von schadhaftem externen Zubehör eintreten, sind nicht gedeckt.
Angemeldete Schäden ohne genaue Schadenhergangsbeschreibung werden nicht bearbeitet und sind bis zur vollständigen Klärung nicht gedeckt.
Voraussetzung für den Anspruch auf kostenfreie Mängelbeseitigung ist die Vorlage des ausgefüllten Original-Zertifikats, dass Sie nach Erwerb des Garantieversprechens erhalten, und des Original-Kaufbeleges für das versicherte Gerät.
Der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist ausschließlich Ihr Wohnort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Bei arglistiger Täuschung oder bei Versuch der arglistigen Täuschung, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, erlischt die Entschädigungspflicht.
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